Der TestAS für Flüchtlinge ist kostenlos und kann pro Person nur einmal abgelegt werden. Ein Nicht-Erscheinen gilt hierbei auch als Teilnahme (siehe Hinweise unter „Wann der Test abgelegt werden kann“). Zur einmaligen Teilnahme berechtigt sind
– Personen mit BÜMA/Ankunftsnachweis (Meldung des Asylgesuchs vor Antragstellung gem. §63a AsylG)
– Asylbewerber*innen (Laufendes Verfahren – Aufenthaltsgestattung gem. §55 AsylVfG)
– Geduldete (Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung – Duldung gem. §60a AufenthG)
– Asylberechtigte gem. Art. 16a GG/GFK (Aufenthalt gem. §25 Abs. 1 AufenthG)
– Anerkannte Flüchtlinge gem. § 3 AsylVfG (Aufenthalt gem. §25 Abs.2 S.1/1. AufenthG)
– Subsidiär Schutzberechtigte gem. § 4 AsylVfG (Aufenthalt gem. §25 Abs.2 S.1/2. AufenthG)
– Personen mit Abschiebeschutz gem. § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG (Aufenthalt gem. §25 Abs.3 AufenthG)
– Personen mit Aufenthalt gem. § 22 Sätze 1 und 2, §23 Absätze 1, 2 und 4 sowie § 24 und § 25 Absatz 5 AufenthG
– Nachgezogene Familienangehörige (Eltern, Kinder, Ehegatten) von anerkannten Asylberechtigten, Flüchtlingen nach der Genfer Konvention und subsidiär Schutzberechtigten haben Zugang zum kostenfreien Verfahren, wenn sie zusätzlich den Aufenthaltstitel des Stammberechtigten (des zuerst eingereisten Familienmitglieds) nachweisen können.Wenn Sie sich für den Test registrieren, weisen Sie Ihren Status nach. Dann können Sie den Test kostenfrei ablegen. Halten Sie hierfür Fotos oder Scans Ihrer Aufenthaltspapiere bereit; bei der Anmeldung werden Sie aufgefordert ein Dokument hochzuladen.
– Asylbewerber*innen (Laufendes Verfahren – Aufenthaltsgestattung gem. §55 AsylVfG)
– Geduldete (Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung – Duldung gem. §60a AufenthG)
– Asylberechtigte gem. Art. 16a GG/GFK (Aufenthalt gem. §25 Abs. 1 AufenthG)
– Anerkannte Flüchtlinge gem. § 3 AsylVfG (Aufenthalt gem. §25 Abs.2 S.1/1. AufenthG)
– Subsidiär Schutzberechtigte gem. § 4 AsylVfG (Aufenthalt gem. §25 Abs.2 S.1/2. AufenthG)
– Personen mit Abschiebeschutz gem. § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG (Aufenthalt gem. §25 Abs.3 AufenthG)
– Personen mit Aufenthalt gem. § 22 Sätze 1 und 2, §23 Absätze 1, 2 und 4 sowie § 24 und § 25 Absatz 5 AufenthG
– Nachgezogene Familienangehörige (Eltern, Kinder, Ehegatten) von anerkannten Asylberechtigten, Flüchtlingen nach der Genfer Konvention und subsidiär Schutzberechtigten haben Zugang zum kostenfreien Verfahren, wenn sie zusätzlich den Aufenthaltstitel des Stammberechtigten (des zuerst eingereisten Familienmitglieds) nachweisen können.Wenn Sie sich für den Test registrieren, weisen Sie Ihren Status nach. Dann können Sie den Test kostenfrei ablegen. Halten Sie hierfür Fotos oder Scans Ihrer Aufenthaltspapiere bereit; bei der Anmeldung werden Sie aufgefordert ein Dokument hochzuladen.