Der TestAS für Flüchtlinge

ist ein Studierfähigkeitstest, der die allgemeine und fachliche Eignung zum Studium prüft. Er hilft Flüchtlingen, ein Studium in Deutschland aufzunehmen oder fortzusetzen. Hochschulen nutzen den TestAS individuell oder in Verbindung mit dem kostenlosen Prüfverfahren für Flüchtlinge von uni-assist. Der Test kann bundesweit zu festgelegten Prüfungsterminen abgelegt werden. Für größere Gruppen können Hochschulen Sondertermine durchführen.

Wie Ihnen der TestAS für Flüchtlinge hilft

Mit dem Test können Sie Ihre fachliche Eignung und Ihre Studieninteressen gegenüber den Hochschulen nachweisen, und Ihre Chancen auf einen Studienplatz verbessern. Bei fehlenden (fluchtbedingt verlorenen) Nachweisen über Schulabschlüsse oder ein Hochschulstudium kann der Test als Plausibilitätsprüfung eingesetzt werden und Grundlage für eine Zulassung sein. Der Test wird außerdem zur Aufnahme in studienvorbereitenden Programmen eingesetzt. Der TestAS für Flüchtlinge kann einmalig abgelegt werden und ist für die Teilnehmenden kostenlos (Details unter „Wann der Test abgelegt werden kann“).
Hochschulen nutzen den Test individuell für eigene Programme zur Studienvorbereitung und zur Zulassung. Auf Wunsch berät g.a.s.t. die Hochschulen, wie das TestAS-Ergebnis in den einzelnen Programmen eingesetzt und genutzt werden kann. g.a.s.t. testet seit September 2015 Flüchtlinge mit dem TestAS.
Bei Hochschulen, die für die Zulassung von Studierenden das Angebot von uni-assist nutzen, ist der TestAS für Flüchtlinge das erforderliche Kriterium, um die Ernsthaftigkeit der Studienabsicht und die fachliche Eignung nachzuweisen (alternativ können Hochschulen auch einen sogenannten „Beratungsschein“ ausstellen).

Mit dem TestAS bei uni-assist bewerben

Die Prüfung der Bewerbungsunterlagen für einen Studienplatz ausländischer Studierender und geflüchteten Menschen übernimmt für viele Hochschulen die Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen uni-assist e.V. in Berlin. Auch diese Bewerbungen sind für Flüchtlinge kostenlos möglich.
Bei Ihrer Bewerbung für einen Studienplatz gehen Sie so vor:
1. Legen Sie zuerst den TestAS ab
Suchen Sie den passenden Termin.
Beachten Sie hierzu die Anmeldefristen für den TestAS
Finden Sie ein Testzentrum in Ihrer Nähe
Nutzen Sie die Informationen auf dieser Seite
Halten Sie bei der Anmeldung das Dokument bereit, das Ihren Aufenthaltsstatus in Deutschland bestätigt, das sie bei der Anmeldung hochladen müssen.2. Bewerben Sie sich danach bei uni-assist
Senden Sie den Antrag Antragsformular auf Teilnahme an der kostenfreien Prüfung zur Feststellung der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) an uni-assist
legen Sie die Kopie eines Dokuments bei, das Ihren Aufenthaltsstatus in Deutschland bestätigt
legen Sie den Ausdruck Ihres TestAS-Zertifikats bei
Alle Voraussetzungen für eine Bewerbung bei uni-assist erhalten Sie hier oder bei der Hochschule, an der Sie studieren wollen.

Der Aufbau des Tests

Der TestAS für Flüchtlinge besteht aus dem Kerntest, der die allgemeine Studieneignung prüft und einem von vier Fachmodulen. Sie wählen das Fachmodul passend zu Ihrem geplanten Studienfach. Der Test kann auf Deutsch, Englisch und Arabisch abgelegt werden.
Kerntest und Fachmodule im Überblick
TestAS

Der TestAS ist ein Angebot der Gesellschaft für Akademische Studienvorbereitung und Testentwicklung e. V. (g.a.s.t.). Der TestAS wird entwickelt von der ITB Consulting GmbH. Die weltweite Organisation des TestAS liegt beim TestDaF-Institut, Bochum. Der TestAS wird vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert.

Weitere Informationen für Teilnehmer finden Sie hier: TestAS-Broschüre Deutsch

Vorbereitung auf den Test

Der TestAS für Flüchtlinge ist kein Wissenstest, d. h. Sie können zur Vorbereitung nichts „auswendig lernen“. Der Test prüft Ihre kognitiven Fähigkeiten. Dazu ist es wichtig, dass Sie sich mit den Aufgabenformaten des Tests vertraut machen. Hierfür steht Ihnen ein umfangreiches Heft mit Modellaufgaben, Erklärungen und Lösungswegen kostenlos zur Verfügung:
Hochschulen, Testzentren und Institutionen können gedruckte Modellaufgabenhefte bestellen – kontaktieren Sie uns.

Wann der Test abgelegt werden kann

Hier finden Sie die TestAS-Prüfungen für Flüchtlinge. Die Anmeldung erfolgt über das TestAS-für-Flüchtlinge-Teilnehmerportal: Anmeldung TestAS für Flüchtlinge

 

am 19. Januar 2019
Anmeldung vom 03. Dezember bis zum 01. Januar

am 28. Februar 2019
Anmeldung vom 03. Januar bis zum 11. Februar

am 06. April 2019
Anmeldung vom 13. Februar bis zum 20. März

am 16. Mai 2019
Anmeldung vom 22. März bis zum 26. April

am 29. Juni 2019
Anmeldung vom 29. April bis zum 07. Juni

am 03. August 2019
Anmeldung vom 12. Juni bis zum 14. Juli

am 10. September 2019
Anmeldung vom 16. Juli bis zum 20. August

am 12. Oktober 2019
Anmeldung vom 21. August bis zum 22. September

am 14. November 2019
Anmeldung vom 24. September bis zum 24. Oktober

am 14. Dezember 2019
Anmeldung vom 25. Oktober bis zum 25. November

Bitte beachten Sie, dass die teilnehmenden Testzentren zu den verschiedenen Terminen variieren können.

 

Wichtige Hinweise:

– Der kostenlose TestAS für Flüchtlinge kann nur einmalig abgelegt werden. Eine Teilnahme am TestAS für Flüchtlinge mit Bezahlung ist nicht möglich. Wenn Sie eine weitere Teilnahme wünschen, können Sie sich kostenpflichtig für einen regulären TestAS-Termin anmelden (Testsprachen Deutsch und Englisch): Testtermine regulärer TestAS

– Wenn Sie zum Test angemeldet sind, aber nicht erscheinen, gilt dies trotzdem als Testteilnahme, da ein großer Teil der Kosten bereits entstanden ist.

– Sie können sich jeweils bis zum Ende der Anmeldephase wieder von einer Prüfung abmelden (E-Mail mit Teilnehmernummer an: kontakt@testdaf.de). Nach diesem Zeitpunkt können wir eine Abmeldung nicht mehr garantieren.

– Die Zugangsdaten, die Sie bei der Anmeldung festlegen, funktionieren nur für das TestAS-für-Flüchtlinge-Teilnehmerportal (Teilnehmerportal TestAS für Flüchtlinge ). Sie können sich damit nicht im regulären TestAS-Teilnehmerportal anmelden.

 

Folgende Sonderregelungen zur Teilnahme gelten

– Sollten Sie den TestAS für Flüchtlinge am 19. Mai 2016 abgelegt haben, sind Sie zu einer zweiten (aber keiner weiteren) Teilnahme in der Testsprache Arabisch (nicht aber Deutsch oder Englisch) berechtigt.

– Sollten Sie für den TestAS für Flüchtlinge am 19. Mai 2016, 25. Juni 2016 oder 28. Juli 2016 angemeldet gewesen, aber nicht erschienen sein, sind Sie zu einer zweiten (aber keiner weiteren) Anmeldung berechtigt.

– Wenn Sie den TestAS für Flüchtlinge bereits einmal abgelegt haben und ihn ein zweites Mal, aber mit einem anderen Fachmodul ablegen möchten, ist dies vorläufig in folgendem Fall gestattet: Sie haben im ersten TestAS für Flüchtlinge im Kerntest einen Standardwert von mindestens 100 erreicht (100 oder höher) und Sie haben im Fachmodul einen Standardwert von weniger als 90 erreicht (89 oder niedriger).

TestAS-Termine für Hochschulen und Institutionen

Gerne testen wir Gruppen an Ihrem Standort – kontaktieren Sie uns. Kontaktformular

Bitte beachten Sie, dass wir für die optimale Durchführung eines TestAS-Termins an Ihrem Standort mindestens vier Wochen Vorlaufzeit benötigen.
Für die Ergebnisrückmeldung brauchen wir weitere sieben Werktage.

Wer den TestAS für Flüchtlinge ablegen kann

Der TestAS für Flüchtlinge ist kostenlos und kann pro Person nur einmal abgelegt werden. Ein Nicht-Erscheinen gilt hierbei auch als Teilnahme (siehe Hinweise unter „Wann der Test abgelegt werden kann“). Zur einmaligen Teilnahme berechtigt sind
– Personen mit BÜMA/Ankunftsnachweis (Meldung des Asylgesuchs vor Antragstellung gem. §63a AsylG)
– Asylbewerber*innen (Laufendes Verfahren – Aufenthaltsgestattung gem. §55 AsylVfG)
– Geduldete (Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung – Duldung gem. §60a AufenthG)
– Asylberechtigte gem. Art. 16a GG/GFK (Aufenthalt gem. §25 Abs. 1 AufenthG)
– Anerkannte Flüchtlinge gem. § 3 AsylVfG (Aufenthalt gem. §25 Abs.2 S.1/1. AufenthG)
– Subsidiär Schutzberechtigte gem. § 4 AsylVfG (Aufenthalt gem. §25 Abs.2 S.1/2. AufenthG)
– Personen mit Abschiebeschutz gem. § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG (Aufenthalt gem. §25 Abs.3 AufenthG)
– Personen mit Aufenthalt gem. § 22 Sätze 1 und 2, §23 Absätze 1, 2 und 4 sowie § 24 und § 25 Absatz 5 AufenthG
– Nachgezogene Familienangehörige (Eltern, Kinder, Ehegatten) von anerkannten Asylberechtigten, Flüchtlingen nach der Genfer Konvention und subsidiär Schutzberechtigten haben Zugang zum kostenfreien Verfahren, wenn sie zusätzlich den Aufenthaltstitel des Stammberechtigten (des zuerst eingereisten Familienmitglieds) nachweisen können.Wenn Sie sich für den Test registrieren, weisen Sie Ihren Status nach. Dann können Sie den Test kostenfrei ablegen. Halten Sie hierfür Fotos oder Scans Ihrer Aufenthaltspapiere bereit; bei der Anmeldung werden Sie aufgefordert ein Dokument hochzuladen.

Das TestAS-Zertifikat

Das TestAS-Zertifikat steht Ihnen ca. 2-4 Wochen nach der Prüfung in Ihrem Teilnehmerportal zum Download zur Verfügung.
Das Zertifikat weist die Ergebnisse auf zwei Skalen aus,

– dem Prozentrang
– und dem Standardwert

Der Standardwert ist eine Umrechnung der Punktzahl zu einem Wert zwischen 70 und 130. Der Mittelwert (Durchschnitt) ist 100. Der Bereich zwischen 90 und 110 beschreibt eine durchschnittliche Leistung. Mit dem Standardwert kann man Ergebnisse zwischen allen Testmodulen und Aufgabengruppen vergleichen.

Der Prozentrang gibt an, wie viel Prozent der anderen Teilnehmenden ein niedrigeres oder gleich gutes Ergebnis bekommen haben. Ein Prozentrang von 60 heißt zum Beispiel: 60% aller Teilnehmenden haben eine niedrigere oder gleich hohe Punktzahl erreicht. Das heißt also, dass 40% eine höhere Punktzahl erreich haben. Eine Hochschule kann mit dem Prozentrang aller aktuellen Bewerber eine Rangreihe bilden (z.B. die Bewerber mit den besten 10 Prozenträngen auswählen).

Beide Werte beziehen sich immer auf alle Teilnehmenden (in allen Testzentren und zu jedem Testtermin).

Standardwerte und Prozentränge werden für die Module (z.B. dem Kerntest) und auch für die einzelnen Aufgabengruppen errechnet. Der Standardwert/der Prozentrang eines Modul-Ergebnisses entspricht nicht immer dem Durchschnitt der Standardwerte/der Prozentränge in den einzelnen Aufgabengruppen.

Hochschulen entscheiden individuell, wie Sie die TestAS-Ergebnisse nutzen. Sie können zum Beispiel einen minimalen geforderten Standardwert definieren (z.B. 100) oder Bewerberinnen und Bewerbern mit hohen Werten einen Bonus geben. Bitte informieren Sie sich direkt über die Webseiten der Hochschulen.