Hier finden Sie die TestAS-Prüfungen für Flüchtlinge. Die Anmeldung erfolgt über das TestAS-für-Flüchtlinge-Teilnehmerportal: Anmeldung TestAS für Flüchtlinge

 

am 19. Januar 2019
Anmeldung vom 03. Dezember bis zum 01. Januar

am 28. Februar 2019
Anmeldung vom 03. Januar bis zum 11. Februar

am 06. April 2019
Anmeldung vom 13. Februar bis zum 20. März

am 16. Mai 2019
Anmeldung vom 22. März bis zum 26. April

am 29. Juni 2019
Anmeldung vom 29. April bis zum 07. Juni

am 03. August 2019
Anmeldung vom 12. Juni bis zum 14. Juli

am 10. September 2019
Anmeldung vom 16. Juli bis zum 20. August

am 12. Oktober 2019
Anmeldung vom 21. August bis zum 22. September

am 14. November 2019
Anmeldung vom 24. September bis zum 24. Oktober

am 14. Dezember 2019
Anmeldung vom 25. Oktober bis zum 25. November

Bitte beachten Sie, dass die teilnehmenden Testzentren zu den verschiedenen Terminen variieren können.

 

Wichtige Hinweise:

– Der kostenlose TestAS für Flüchtlinge kann nur einmalig abgelegt werden. Eine Teilnahme am TestAS für Flüchtlinge mit Bezahlung ist nicht möglich. Wenn Sie eine weitere Teilnahme wünschen, können Sie sich kostenpflichtig für einen regulären TestAS-Termin anmelden (Testsprachen Deutsch und Englisch): Testtermine regulärer TestAS

– Wenn Sie zum Test angemeldet sind, aber nicht erscheinen, gilt dies trotzdem als Testteilnahme, da ein großer Teil der Kosten bereits entstanden ist.

– Sie können sich jeweils bis zum Ende der Anmeldephase wieder von einer Prüfung abmelden (E-Mail mit Teilnehmernummer an: kontakt@testdaf.de). Nach diesem Zeitpunkt können wir eine Abmeldung nicht mehr garantieren.

– Die Zugangsdaten, die Sie bei der Anmeldung festlegen, funktionieren nur für das TestAS-für-Flüchtlinge-Teilnehmerportal (Teilnehmerportal TestAS für Flüchtlinge ). Sie können sich damit nicht im regulären TestAS-Teilnehmerportal anmelden.

 

Folgende Sonderregelungen zur Teilnahme gelten

– Sollten Sie den TestAS für Flüchtlinge am 19. Mai 2016 abgelegt haben, sind Sie zu einer zweiten (aber keiner weiteren) Teilnahme in der Testsprache Arabisch (nicht aber Deutsch oder Englisch) berechtigt.

– Sollten Sie für den TestAS für Flüchtlinge am 19. Mai 2016, 25. Juni 2016 oder 28. Juli 2016 angemeldet gewesen, aber nicht erschienen sein, sind Sie zu einer zweiten (aber keiner weiteren) Anmeldung berechtigt.

– Wenn Sie den TestAS für Flüchtlinge bereits einmal abgelegt haben und ihn ein zweites Mal, aber mit einem anderen Fachmodul ablegen möchten, ist dies vorläufig in folgendem Fall gestattet: Sie haben im ersten TestAS für Flüchtlinge im Kerntest einen Standardwert von mindestens 100 erreicht (100 oder höher) und Sie haben im Fachmodul einen Standardwert von weniger als 90 erreicht (89 oder niedriger).